Dienstfahrrad JobRad BusinessBike bikeleasing Dienstrad bike2business Eurorad
Ein hochwertiges Pedelec dank Dienstfahrradleasing mit JobRad, BusinessBike, Bikeleasing, mein-dienstrad, Bike2Business, Lease a Bike oder Eurorad
Dienstfahrräder werden bei Arbeitgebern und Mitarbeitern immer beliebter.
Immer mehr Arbeitgeber erkennen den Nutzen für sich und die Mitarbeiter, da wundert es nicht, dass sich auch immer mehr Fahrradleasing Anbieter auf dem Markt finden lassen.
Denn eines haben alle Anbieter gemeinsam: Mit einem Dienstfahrrradleasing läßt sich viel Geld sparen.
Vorteile für den Arbeitgeber:
- Gesundheitsförderung der Mitarbeiter und damit weniger Krankentage
- Innovatives und positives Arbeitgeberimage
- Sozialabgabenersparnis
- Mitarbeitermotivation
- Bessere Mitarbeiterbindung
Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Bequeme monatliche Abzüge
- Fahrradversicherung inklusive
- Inspektionspakete inklusive
- Zeitersparnis im dichten Verkehr
- Fitnessverbesserung
Das Wichtigste zur steuerlichen Betrachtung beim Dienstrad auf einen Blick:
Seit 2012 werden Diensträder steuerlich weitgehend wie Dienstautos behandelt.
Fahrräder und E-Bikes sind umweltfreundlich und gut für die Gesundheit – der Gesetzgeber fördert deshalb Diensträder auf verschiedene Art und Weise. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen vor, wie die unterschiedlichen Dienstrad-Modelle gefördert werden.
Dienstfahrradleasing per Gehaltsumwandlung
Der Arbeitgeber least das Fahrrad, Pedelec oder S-Pedelec und überlässt es als Dienstfahrrad der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Der Mitarbeiter bedient die Monatsraten aus seinem Bruttolohn. Ab dem 1. Januar 2019 versteuert der Mitarbeiter in dieser Variante den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des JobRads mit 0,5 % des Brutto-Listenpreises (0,5 %-Regel).
Eckpunkte Gehaltsumwandlung:
Die steuerliche Regelung gilt für Fahrräder, Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h), und S-Pedelecs (bis 45 km/h). Der durch die private Nutzung entstehende geldwerte Vorteil ist vom Mitarbeiter zu versteuern.
NEU! Für alle JobRäder, die ab dem 1. Januar 2020 übernommen wurden, hat der Gesetzgeber in einem neuen Steuererlass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt (0,25 %-Regel). Für S-Pedelecs sind zusätzlich die Anfahrtskilometer mit 0,03 % der neuen halbierten Bemessungsgrundlage pro Kilometer einfachem Arbeitsweg zu versteuern. Wenn der Mitarbeiter sein Dienstfahrrad nach der neuen 0,25 %-Regel versteuert, sind im Vergleich zum klassischen Kauf Einsparungen bis zu 40 % möglich.
Wurde das Firmenrad bis einschließlich 31. Dezember 2018 übernommen, gilt weiterhin die bekannte 1 %-Regel (1 % vom Brutto-Listenpreis).
Wenn der Mitarbeiter sein Dienstrad nach der 1 %-Regel versteuert, sind im Vergleich zum herkömmlichen Kauf Einsparungen bis zu 30 % möglich.
Arbeitgeberfinanziertes Dienstradleasing
Beim vom Arbeitgeber finanzierten Dienstrad findet keine Barlohnumwandlung statt. Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder Pedelec, übernimmt die vollen Kosten und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Eckpunkte Arbeitgeberfinanziert:
Diese steuerliche Regelung gilt für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h), nicht jedoch für S-Pedelecs.
Für alle vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§3 Nr. 37 EStG.) zur Verfügung gestellten Diensträder entfällt für den Mitarbeiter ab dem 1. Januar 2019 die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das heißt: der Mitarbeiter fährt sein JobRad steuerfrei.
Die Versteuerung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung ist nicht erforderlich, wenn der Arbeitgeber die vollständigen Anschaffungskosten, bzw. die diesbezüglichen Leasing- und Serviceraten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn trägt und eine Beteiligung der Mitarbeiter (auch zum Beispiel durch die Übernahme von Versicherung oder Inspektion) durch Bruttogehaltsumwandlung nicht erfolgt.
Wann das Dienstrad übernommen wurde, ist unerheblich. Die Steuerfreiheit für arbeitgeberfinanzierte Diensträder ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Wenn der Mitarbeiter sein Dienstrad komplett vom Arbeitgeber finanziert bekommt, ist im Vergleich zum herkömmlichen Kauf eine Einsparung bis zu 100 % möglich.
Mehr hierzu bei: Finanztip oder Deutsche Handwerkszeitung oder Test oder sazBike oder Haufe
Mit neun Anbietern ist unsere Auswahl an Partnern für Dienstfahrradleasing sehr groß.
Damit Sie das E-Bike Café auch zum Thema Dienstrad durch Fahrradleasing kompetent beraten und bedienen kann, haben wir mit den großen Dienstfahrradleasing Gebern Kooperationsverträge geschlossen.
Ihr Arbeitgeber hat die Wahl: JobRad, BusinessBike, bikeleasing Service, Kazenmaier Dienstradleasing, mein-dienstrad, bike2business, Lease a Bike oder Eurorad
JobRad, der Marktführer, herstellerunabhängig
BusinessBike Firmenfahrrad, herstellerunabhängig
Bikeleasing-Service, herstellerunabhängig
Kazenmaier Dienstradleasing, herstellerunabhängig
mein-dienstrad, herstellerunabhängig
bike2business, herstellerunabhängig
Lease a Bike, herstellerunabhängig
Deutsche Dienstrad, herstellerunabhängig
Ihr Arbeitgeber bevorzugt einen anderen Leasingpartner für Dienstfahrräder ?
Gern nehmen wir auch mit Ihrem Anbieter Kontakt auf, um Ihnen auch in diesem Fall weiterhelfen zu können!