Dienstfahrradleasing durch mein-dienstrad.
Ein hochwertiges Elektrofahrrad günstig leasen und er Umwelt helfen
Das mein-dienstrad Angebot
Geld sparen mit Fahrradleasing. So geht’s:
Arbeitgeber über das Fahrradleasing informieren
Profitieren Sie durch das Leasen von Fahrrädern, E-Bikes oder Pedelecs und sparen Sie bis zu 40 Prozent gegenüber einem Barkauf beim Fahrradhändler. Das rechnet sich vor allem bei teuren Rädern ab 1.000 Euro. Zahlen Sie Ihr Firmenfahrrad einfach über die Gehaltsumwandlung in monatlich überschaubaren Raten ab. Mit dem Leasingrechner ermitteln Sie Ihren persönlichen Vorteil.
Mit der 0,25%-Regelung können Sie das Dienstfahrrad selbstverständlich auch ganz privat nutzen. Der Vorteil: Fahren Sie wann immer Sie wollen, auch am Wochenende. Es war nie einfacher etwas für seine Fitness zu tun und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihren Wunsch ein Fahrrad oder ein E-Bike zu leasen.
Holen Sie sich Ihr Wunschrad zu unkomplizierten monatlichen Raten!
Sparen beim Fahren mit Dienstfahrrädern!
- Radfahren bietet viele Vorzüge – Zeit umzusatteln!
- Radfahren fördert die Gesundheit, es macht Spaß und hält fit
- Keine Parkplatzprobleme
- Mit elektrischen Schub auch bei Gegenwind schweißfrei unterwegs
- Komfortable Versicherung günstig und einfach einzuschließen
- Das Fahrrad ist auf kurzen Stadtstrecken das schnellste Verkehrsmittel
- Als Dienstfahrrad finanziert, winken Ersparnisse bis zu 40 Prozent gegenüber dem Kauf
- Gerade in der Stadt lassen sich Staus und die zeitraubende Suche nach einem Parkplatz vermeiden
- In Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch auf längeren Strecken eine ernstzunehmende Alternative zum Auto – gerade im Berufsverkehr
Arbeitgeber leasen Dienstfahrräder
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern auch ein Dienstfahrrad überlassen, das durch Gehaltsumwandlung finanziert wird. Das Leasen von einem Fahrrad entspricht der gängigen Praxis der Barlohnumwandlung wie bei Dienstwagen. Dabei verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttogehalts in bar und erhält dafür als Sachlohn das Fahrrad. Geändert wird diese Barlohnumwandlung im Arbeitsvertrag. Für die private Nutzung muss der Mitarbeiter diesen sogenannten geldwerten Vorteil mit der 0,25-Prozent-Regel versteuern. Weil sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen das zu versteuernde Einkommen mindert, spart der Arbeitgeber auch bei den Lohnnebenkosten. Das Leasing rechnet sich sogar noch bei Übernahme einer Versicherungsprämie für den Arbeitgeber.
Spaß beim Weg zur Arbeit durch Diensträder
- Hohe Mitarbeitermotivation ohne zusätzliche Kosten
- Förderung der Mitarbeitergesundheit
- Aktiver Beitrag zu Umweltschutz und Verkehrsverbesserung
- Positives, nachhaltiges und innovatives Arbeitgeberimage
- Gerechte Bezuschussung der Mobilität aller Mitarbeiter
- Geringere Parkplatzkosten
- Bindung der Mitarbeiter
- Einsparung bei den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung
sind möglich
- Fahrradfahrer sind laut Statisk pünktlicher
mein-dienstradleasing für Auszubildende
Im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs und die Fachkräfte von morgen bietet das Leasing von Rädern Unternehmen neben dem enormem Sparpotential auch eine interessante Möglichkeit, positiv auf sich aufmerksam zu machen und gleichzeitig junge Nachwuchskräfte für sich zu gewinnen.
Auf dem Ausbildungsmarkt wird die Mobilität der Auszubildenden heutzutage zwar immer mehr gefordert, aber bisher noch kaum gefördert.
Das E-Bike Plus zum Gehalt
Mit einer Kombination aus Leasingvertrag und Gehaltsumwandlung können Unternehmen jungen Menschen, die sich oft noch kein Auto leisten können, einen großen Mehrwert zum kleinen Gehalt anbieten. Für viele junge Menschen ohne eigenes Auto sind E-Bikes somit eine attraktive Mobilitätsalternative.
Für die Auszubildenden gelangen damit außerdem Unternehmen in den Fokus, die sie aufgrund ihrer ungünstigen Lage bisher für sich als potentielle Arbeitgeber ausschließen mussten. Zum Karrierestart machen Diensträder oft den Unterschied und wird für viele Arbeitgeber zum Alleinstellungsmerkmal.
Das Dienstfahrrrad für Auszubildende.
Möglich macht das seit Ende 2012 die steuerliche Gleichstellung von Diensträdern und Dienstwagen anhand der E-Bikes lediglich mit 0,25% des Listenpreises versteuert werden müssen. Besonders für Azubis, deren Gehalt sich unter 964 Euro beläuft, bietet sich enormes Sparpotential:
Bei einer Vertragslaufzeit von 36 Monaten und Übernahme der Leasingrate durch den Arbeitgeber, zahlt ein Azubi pro Monat lediglich weniger als 5 Euro für ein Pedelec im Wert von 2.499 Euro. Der Clou: Das E-Bike für die Auszubildenden darf ausdrücklich auch privat genutzt werden.
Spaß beim Weg zur Arbeit durch Diensträder
- Gewinnen von talentierten Nachwuchskräften
- Steuerersparnis
- Positive Außenwirkung
- Positives, nachhaltiges und innovatives Arbeitgeberimage
- Mobilitätsalternative
- Azubis genießen zusätzliches Sparpotential beim E-Bike-Leasing
- Bindung der Auszubildenden auch nach der Ausbildung
- Fahrradfahrer sind laut Statistik pünktlicher
- Privatnutzung ausdrücklich erlaubt
Auch für Selbstständige und Freiberufler die richtige Wahl: das Dienstfahrradleasing.
Bewahren Sie sich auch als Selbstständiger Ihre Flexibilität und profitieren Sie vom mein-dienstrad Leasing. Allerdings sind bei einem Selbstständigen vorab steuerliche Aspekte zu beachten. Nutzen Sie das Fahrrad mit mehr als 50 Prozent für betriebliche Fahrten wird das Rad zum Betriebsvermögen. Dazu zählen auch die Fahrten zur Arbeit, zum Kunden oder zu Behörden. Der Vorteil ist, das laufende Kosten für beispielsweise die monatliche Leasingrate, Instandhaltung und Versicherung als Betriebsausgaben gelten und somit den zu versteuernden Gewinn mindern. Für die private Nutzung gilt auch bei Selbstständigen die 0,25%-Regel, wobei diese dann als fiktive Betriebseinnahme erfasst wird.
Selbstständige mit einem Dienstfahrrad
- Monatliche Nettoleasingrate gilt als Betriebsausgabe
- Fahrradleasing ermöglicht die Anschaffung hochwertiger Fahrräder und
E-Bikes ohne Investitionen/Anzahlung
- Durch das Leasen wird Ihre Liquidität geschont
- Finanzierung außerhalb der Bilanz
- Planbare fixe Betriebsausgaben
- Innovationen sind schneller verfügbar (z.B. Pedelecs)
- Hersteller- und Modellunabhängikeit
- Über die 0,25 %-Regelung für Fahrräder und E-Bikes ist auch
die private Nutzung steuersparend über die Firma möglich
- Imagegewinn durch ökonomische und ökologische Fahrzeugwahl
Versicherung & Wartung
Neben den umfangreichen Garantie- und Gewährleistungsbedingungen der Hersteller bieten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Versicherungs- und Wartungspaket. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Versichert mit einem Dienstfahrrad
Wir sorgen für einwandfreie Technik
Der ortsnahe Fachhandel führt schnell und fachgerecht alle Wartungen und Inspektionen durch und behebt ggf. aufgetretene Schäden. Sollten die Reparaturen im Rahmen des Versicherungs- oder Garantieschutzes liegen, so entstehen Ihnen selbstverständlich keinerlei Kosten. Dies gilt z.B. für Konstruktions- und Materialfehler, defekte Akkus, aber auch Vandalismus, Bedienungsfehler, unsachgemäße Nutzung durch Dritte oder höhere Gewalt. Zusammen mit unserem umfassenden Versicherungsschutz sind Sie jederzeit sorglos mobil. Wir schneidern Ihnen ein individuelles Wartungspaket nach Maß.
Unsere Versicherungspakete – Der richtige Schutz für Ihr E-Bike
Für unsere Kunden bieten wir drei verschiedene Versicherungspakete an, die Sie in Ihr Leasing integrieren können. Damit bestimmen Sie selbst den Schutz für Ihr E-Bike und können sich nach Ihren eigenen Bedürfnissen absichern.
Platin Rundum-Paket inkl. Pick-up-ServiceKomplettschutz für Fahrräder und E-Bikes inkl. Reparatur-/Diebstahlschutz
Reparaturkosten-Übernahme infolge von:
- Vandalismus
- Unfall-/Sturzschäden
- unsachgemäße Handhabung
- Verschleiß (ab 7. Monat, inkl. Bremsen, außer Reifen und Schlauch)
- Elektronikschäden
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
Akku, Motor und Steuerungsgeräte- Feuchtigkeitsschäden
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung)
- Auslandsschutz von bis zu 6 Wochen
- Neuwertentschädigung, max. Versicherungswert
Sonderfall: Diebstahl- Auslieferung eines neuen, gleichwertigen E-Bikes/Pedelecs
- Teilediebstahl und Vandalismus
- Ersatz der Kosten für neue Teile
- Zusätzlich ist eine polizeiliche Anzeigebestätigung bei Diebstahl- und Vandalismus-Schäden zwingend erforderlich (innerhalb von 4 Wochen)
Pick-up-Service- Jeder Versicherungsnehmer erhält seine persönliche Pick-Up-Service-Karte mit 24 Std. Hotline
- Im Rahmen des Pick-up-Service sind der Versicherungsnehmer und eine weitere mitreisende Person versichert bei:
Ausfall des E-Bikes/Pedelecs (E-Bike kann nicht mehr genutzt werden)- Beschädigung oder Diebstahl des E-Bikes/Pedelecs
- Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf Grund eines Defekts
- Mechanischer Mangel durch Ketten- oder Rahmenbruch
- Reifenpanne (wenn versichert)
- Unfall/Sturz
- Rücktransport des E-Bikes/Pedelecs sowie Rückförderung des Versicherungsnehmers und ggf. des Mitreisenden vom Pannenort/Unfallort zum Standort der Tagesfahrt oder ggf. zum Fachhandelspartner des Versicherers, soweit der Kunde dies wünscht und hierdurch keine Mehrkosten für den Versicherer entstehen
- Verletzung des Versicherungsnehmers während der Fahrt (z.B. durch einen Sturz) wodurch er körperlich nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt fortzusetzen
Ausschlüsse- Ausgenommen platter Reifen, der durch Luftzufuhr beseitigt werden kann oder leerer Akku bei E-Bikes sowie Schäden durch schlechtes Wetter