Dienstradleasing mit JobRad, Deutsche Dienstrad, BusinessBike bikeleasing Eurorad usw.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Dienstrad anbietet, dann sind wir der richtige Fahrrad Fachhändler für Sie. Wir haben Partnerschaften mit den führenden Leasinggesellschaften für Dienstfahrradleasing, wie Bikeleasing Service, BusinessBike, Deutsche Dienstrad, Eleasa, eurorad, lease a bike, JobRad, Kazenmeier und mein-dienstrad.
Dienstfahrräder werden bei Arbeitgebern und Mitarbeitern immer beliebter.
Immer mehr Arbeitgeber erkennen den Nutzen für sich und die Mitarbeiter, da wundert es nicht, dass sich auch immer mehr Fahrradleasing Anbieter auf dem Markt finden lassen.
Denn eines haben alle Anbieter gemeinsam: Mit einem Dienstfahrrradleasing läßt sich viel Geld sparen.
Als JobRad Premiumpartner für Dienstradleasing unterstützen wir Sie gern.
Vorteile für den Arbeitgeber:
Gesundheitsförderung der Mitarbeiter und damit weniger Krankentage
Innovatives und positives Arbeitgeberimage
Sozialabgabenersparnis
Mitarbeitermotivation
Bessere Mitarbeiterbindung
Vorteile für den Arbeitnehmer:
Bequeme monatliche Abzüge
Fahrradversicherung inklusive
Inspektionspakete inklusive
Zeitersparnis im dichten Verkehr
Fitnessverbesserung
Das Wichtigste zur steuerlichen Betrachtung beim JobRad Dienstrad auf einen Blick:
Dienstradeln macht Spaß, hilft der Umwelt, hält fit und wird steuerlich gefördert. Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen die gesetzlichen Grundlagen des Dienstradleasings, welche Vorteile möglich sind und wie Sie diese am besten nutzen.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen können als Grundlage für den Austausch mit Ihrem Steuerberater dienen, ersetzen aber natürlich kein Beratungsgespräch.
Dienstwagenprivileg
Die betriebliche Überlassung vom Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad basiert auf einem Erlass der Landesfinanzministerien aus dem Jahr 2012. Der Erlass weitete das so genannte Dienstwagenprivileg (1 %-Regel) auf Fahrräder und Pedelecs aus. Für diese Gleichbehandlung von Rad und Auto hatte sich JobRad zusammen mit verschiedenen Verbänden eingesetzt.
Unternehmen können auf der Grundlage des Erlasses ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Dienstrad mit steuerlicher Förderung zur Verfügung stellen.
Geldwerter Vorteil
Angestellte dürfen ihr Dienstrad auch in der Freizeit nutzen. Dadurch entsteht ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Bis Ende 2018 lag die Bemessungsgrundlage dafür wie beim Dienstwagen bei 1 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Rads. Seit 2019 hat das Dienstrad die Nase vorn:
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Das JobRad per Gehaltsumwandlung wird seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 % versteuert.
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Das JobRad als Gehaltsextra ist seit 2019 komplett steuerfrei.
Die Dienstrad-Varianten im Detail
JobRad Dienstrad per Gehaltsumwandlung
Beim JobRad Dienstrad per Gehaltsumwandlung bedient der oder die Angestellte die Monatsraten aus dem Bruttolohn (sogenannte Barlohnumwandlung). Seit 2020 versteuert er oder sie in dieser Variante den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Dienstrads nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel).
Eckpunkte:
Diese steuerliche Regelung gilt für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h). Der durch die private Nutzung entstehende geldwerte Vorteil ist vom Mitarbeiter zu versteuern.
Durch die 0,25 %-Regel kann der Mitarbeiter im Vergleich zum klassischen Kauf bis zu 40% sparen. Sogar deutlich mehr, wenn der Arbeitgeber das Dienstrad bezuschusst.
Die 0,25 %-Regel gilt ab 2020 für alle seit dem 1. Januar 2019 erstmals vom Arbeitgeber überlassenen Diensträder. Auf im Kalenderjahr 2019 überlassene Diensträder wird die 0,25 %-Regel ab dem 1. Januar 2020 und nicht rückwirkend angewendet. Hat der Mitarbeiter sein Dienstrad vor 2019 übernommen, gilt weiterhin die 1 %-Regel.
JobRad Dienstrad als Gehaltsextra
Beim JobRad Dienstrad als Gehaltsextra findet keine Barlohnumwandlung statt. Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder Pedelec, übernimmt die vollen Kosten und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. In diesem Fall entfällt für den Mitarbeiter die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung (Steuerfreiheit).
Eckpunkte:
- Diese steuerliche Regelung gilt für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h).
- Der Arbeitgeber muss das Fahrrad oder Pedelec zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 3 Nr. 37 EStG) zur Verfügung stellen. Dann entfällt für den Mitarbeiter seit 2019 die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das heißt: Der Mitarbeiter fährt sein Dienstrad steuerfrei.
- Die Steuerfreiheit gilt auch für Räder, die vor dem 1. Januar 2019 übernommen wurden.
Für S-Pedelecs gelten zum Teil andere steuerliche Regeln als für Fahrräder und Pedelecs. Weil sie rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, werden sie wie E-Autos versteuert: Seit dem 1. Januar 2020 gilt für sie die neue 0,25%-Regel. Wie beim Dienstwagen müssen außerdem die Anfahrtskilometer (einfacher Arbeitsweg) mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden.
Es sind Helm, Fahrerlaubnis und Kennzeichen Pflicht. Es sind Radwege noch tabu. Das bedeutet: S-Pedelec-Piloten müssen immer die Straße benutzen (außer in Tübingen, dort wurde der erste Radweg für S-Pedelecs freigegeben).
Mit neun namhaften Anbietern ist unsere Auswahl an Partnern für Dienstradleasing sehr groß.
Ihr Arbeitgeber bevorzugt einen anderen Leasingpartner für Dienstfahrräder ?
Gern nehmen wir auch mit Ihrem Anbieter Kontakt auf, um Ihnen auch in diesem Fall zu einem günstigen Dienstrad verhelfen zu können!
JobRad für Arbeitnehmer
In unserem Onlineangebot binden wir Inhaltselemente zur Erklärung des Dienstradleasing-Angebots der JobRad GmbH ein. Dabei kann es sich zum Beispiel um Texte, Grafiken oder den JobRad-Vorteilsrechner handeln (nachfolgend bezeichnet als „JobRad-Inhalte“). Diese JobRad-Inhalte werden über die Domain https://www.jobrad.org eingebunden. Es werden bei der Nutzung dieser eingebundenen JobRad-Inhalte keine Cookies zu Nutzeraktivitäten und keine personenbezogenen Daten zur Nutzung an die JobRad GmbH übermittelt.