Gemäß Gewährleistungsrecht steht Ihnen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu.
Halten Sie bitte die in der Betriebsanleitung aufgeführten Inspektions- und Wartungsintervalle ein.
Für die Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen legen Sie die Originalrechnung vor und weisen Sie die regelmäßigen Wartungen nach.
Die Gewährleistung erlischt in folgenden Fällen:
Das E-Rad wurde in einer anderen Art und Weise als zur Erholung und zum Transportieren verwendet.
Das E-Rad wurde umgebaut oder verändert.
Für die Reparatur wurden keine Original-Ersatzteile verwendet.
Das E-Rad wurde von nicht eingewiesenen Personen benutzt.
Das E-Rad wurde nicht bestimmungsgemäß verwendet.
Mit einem i:SY Kompaktrad erwerben Sie ein hochwertiges, in Deutschland gefertigtes Qualitätsprodukt. Daher gewähren wir dir in der EU beim Erwerb eines i:SY e-Bikes eine Herstellergarantie wie folgt:
1.1 i:SY Plus Garantie (gültig ab Datum des Kaufbelegs für alle neuen i:SY ab Modelljahr 2022, von einem i:SY Fachhändler endmontierten oder im Falle des Online-Verkaufs für die kundenseitige Feinjustierung vormontierten Komplettfahrrads)
- 5 Jahre auf Rahmenbruch
- 2 Jahre auf Komponenten und Elektronik
- 2 Jahre auf Akku (Restkapazität von mindestens 60 % nach 2 Jahren oder 500 vollen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst erreicht wird; bei Bedienung und Aufladung des Akkus gem. Bedienungsanleitung)
2. Garantieansprüche kannst du unter Vorlage des Kaufbelegs oder eines anderen aussagekräftigen Kaufnachweises unverzüglich nach Auftreten eines Mangels bei deinem i:SY Fachhändler geltend machen. Der Fachhändler, bei dem du dein i:SY Bike gekauft hast, ist immer dein Ansprechpartner, sowohl bei stationären als auch bei Onlinekäufen.
3. Vor einer Garantieleistung überprüfen wir mit Hilfe deines i:SY Fachhändlers das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal 20 Arbeitstage. Zu diesem Zweck bist Du verpflichtet, deinem i:SY Fachhändler das E-Bike zur Verfügung zu stellen.
4. Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder durch eine Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
5. Unsere Garantie entfällt, wenn du die von uns ausweislich in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Wartungsintervalle nicht eingehalten hast oder die Wartung unsachgemäß erfolgt ist, wobei wir bei einer Wartung durch einen autorisierten i:SY Fachhändler grundsätzlich von einer ordnungsgemäßen Wartung ausgehen. Garantieleistungen sind ferner in folgenden Fällen ausgeschlossen:
5.1 Kein Anspruch auf eine Garantieleistung besteht bei bloß geringfügigen Abweichungen von der zugesicherten Beschaffenheit, die für die Gebrauchstauglichkeit unserer i:SY e-Bikes unerheblich sind, ferner für Schäden aufgrund normaler Abnutzung (z.B. Kratzer am Rahmen) sowie für Verschleißteile.
5.2 Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Mangel aus einem nicht bestimmungsgemäß Gebrauch unseres i:SY herrührt, beispielsweise aus einer Überladung sowie bei einer fehlenden oder unzureichenden Wartung.
5.3 Wir übernehmen keine Garantie bei Schäden aufgrund von Reparaturen, Umbauten, Modifikationen oder anderen Eingriffen, die nicht von einem autorisierten i:SY Fachhändler durchgeführt wurden.
5.4 Unfallschäden oder Schäden aufgrund nachweislicher Dritteinwirkung (z. B. Vandalismus), Feuer oder Frost sind nicht von der Garantieleistung erfasst.
6. Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für Austauschteile endet mit der Garantiefrist für das ursprüngliche i:SY e-Bike.
7. Ansprüche aus diesem Vertrag lassen die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers unberührt. Wir wünschen dir viel Freude mit deinem i:SY! Wenn du Fragen zu unseren Garantieleistungen hast, stehen dir unsere autorisierten i:SY Fachhändler und dein i:SY Team zur Verfügung.