Allgemeine Geschäftsbedingungen des E-Bike Café in Großostheim
A. Allgemeine Bestimmungen
- Vertragspartner
1.1 Vertragspartner sind das E-Bike Cafe, Inhaber Angela Fischer, Pflaumheimer Straße 50, 63762 Großostheim, nachfolgend E-Bike Cafe genannt und der Kunde. Soweit der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Bestimmungen“ (A.). 1.2 Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist (im Folgenden „Unternehmenskunde“ genannt), gelten vorrangig die die „Besonderen Bestimmungen für Unternehmenskunden“ (B.) sowie nachrangig die „Allgemeinen Bestimmungen“ (A.). - Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( B). Diese gelten für den Kauf aller Produkte, die vom E-Bike Cafe angeboten werden. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland. - Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung des Kunden, die durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ erfolgt, stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar, dessen Zugang vom E-Bike Cafe unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt wird. Diese Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung und damit noch keine Annahme des Angebots durch das E-Bike Cafe. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag durch Auslieferung der Ware zustande. - Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde dem E-Bike Cafe die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. - Zahlungsbedingungen
5.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, aus verschiedenen Zahlungsarten zu wählen, soweit nicht eine besondere Zahlungsart vorgegeben ist. 5.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungszugang zur Zahlung fällig. 5.3 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. - Eigentumsvorbehalt
6.1 Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des E-Bike Cafes. Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. 6.2 Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen der Ware sowie Besitzwechsel sind dem E-Bike Cafe unverzüglich anzuzeigen. 6.3 Im Falle der Verletzung der vorgenannten Pflichten steht dem E-Bike Cafe nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. - Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in Punkt 8. 7.2 Beim Kauf gebrauchter Sachen beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung der Sache. - Haftung
8.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet das E-Bike Cafe für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. 8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das E-Bike Cafe im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn das E-Bike Cafe durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn das E-Bike Cafe eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 8.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt. - Nichtverfügbarkeit der Ware
Sofern das E-Bike Cafe aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, den Liefergegenstand von ihrem Lieferanten nicht erhält, ist der Kunde berechtigt, sich von seinem Angebot zu lösen. In diesem Fall verpflichtet sich das E-Bike Cafe, den Kunden per E-Mail, Telefon oder Fax unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes zu informieren und ggf. bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. - Reparatur, Montage
Die Anlieferung des Vertragsgegenstandes in die Werkstatt oder die Anforderung eines Mechanikers gelten als Auftragserteilung über die Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten. Erforderliche Probeläufe erfolgen auf Risiko des Kunden. Kostenvoranschläge werden mit 10% des Auftragswertes gesondert berechnet. Stellt sich während der Ausführung der Arbeiten heraus, dass ein Kostenvoranschlag um mehr als 25% überschritten wird, sind wir verpflichtet den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Dessen Einverständnis zur Fortführung der Arbeiten gilt als gegeben, wenn er nicht binnen 3 Tagen schriftlich widerspricht. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten einschließlich der Aufwendungen für bereits beschaffte Ersatzteile inklusive unseres Gewinnanteiles zu bezahlen. - Sonstige Bestimmungen
11.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des E-Bike Cafes auf einen Dritten übertragen. 11.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
B. Besondere Bestimmungen für Unternehmenskunden
- Änderungsvorbehalt
Das E-Bike Cafe behält sich das Recht zur änderung der Leistung vor, sofern es sich ausschließlich um handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen handelt und die änderung dem Unternehmenskunden zumutbar ist. - Mängelhaftung
2.1 Die Mängelrechte des Unternehmenskunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Unternehmenskunden gegen das E-Bike Cafe beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. 2.2 Soweit es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine gebrauchte Sache handelt, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit eine Beschaffenheitsgarantie vorliegt oder eine Haftung wegen Arglist eingreift. In diesen Fällen gilt Satz 2 entsprechend. - Gefahrenübergang
Sofern zwischen dem E-Bike Cafe und dem Unternehmenskunden nichts anderes vereinbart wird, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. - Sonstige Bestimmungen 4.1 Der Unternehmenskunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des E-Bike Cafes auf einen Dritten übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt. 4.2 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem E-Bike Cafe und dem Unternehmenskunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 4.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem E-Bike Cafe und dem Unternehmenskunden ist der Sitz des E-Bike Cafes.